Stand: 15. Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Beratungs-, Agentur- und sonstige Dienstleistungen der Faru Services GmbH, Lerchenweg 9, 85667 Oberpframmern („FARU“), gegenüber ihren Kunden.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit FARU ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn FARU in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.3 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere das jeweilige Angebot, eine Leistungsbeschreibung oder ein Projektauftrag, gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss und Leistungsgegenstand
2.1 Angebote von FARU sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform, durch Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden zustande.
2.2 Art, Umfang, Laufzeit und Vergütung der Leistungen ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung. FARU erbringt insbesondere strategische Beratung, Analysen, Konzeption, Projektbegleitung und operative Agenturleistungen im Amazon- und Marketplace-Umfeld.
2.3 Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg oder ein abnahmefähiges Werk vereinbart wird, schuldet FARU eine fachgerechte Dienstleistung, nicht den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Umsatz, Marge, Ranking, Werbeerfolg oder Entscheidungen von Amazon und anderen Plattformbetreibern können nicht garantiert werden.
2.4 FARU darf zur Leistungserbringung fachlich geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Unterauftragnehmer einsetzen. FARU bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.
3. Mitwirkung des Kunden
3.1 Der Kunde stellt FARU rechtzeitig alle Informationen, Daten, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner zur Verfügung, die für die Leistung erforderlich sind. Er sichert zu, hierzu berechtigt zu sein und dass bereitgestellte Inhalte und Weisungen keine Rechte Dritter oder geltendes Recht verletzen.
3.2 Entscheidungen und Freigaben des Kunden müssen innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist erfolgen. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende, verspätete oder unrichtige Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten von FARU; vereinbarte Termine verschieben sich angemessen. Nach vorherigem Hinweis darf FARU zusätzlichen Aufwand nach den vereinbarten Sätzen abrechnen.
3.3 Der Kunde bleibt für unternehmerische Entscheidungen, Produktangaben, Preise, rechtliche Zulässigkeit seiner Angebote sowie die Einhaltung der Vorgaben der jeweils genutzten Plattform verantwortlich.
4. Änderungen des Leistungsumfangs
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden vor ihrer Umsetzung hinsichtlich Auswirkungen auf Vergütung, Zeitplan und Ressourcen abgestimmt. FARU ist nicht verpflichtet, zusätzliche Leistungen ohne eine entsprechende Vereinbarung zu erbringen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
5.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.3 Media-Budgets, Plattformgebühren, Reise- und sonstige Fremdkosten sind nur dann von FARU zu verauslagen oder zusätzlich zu erstatten, wenn dies zuvor vereinbart oder vom Kunden freigegeben wurde.
5.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. FARU kann nach vorheriger Mahnung weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Beträge aussetzen, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.
6. Termine und höhere Gewalt
6.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
6.2 Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei, insbesondere Ausfälle oder Änderungen von Amazon, Werbeplattformen, Schnittstellen oder Telekommunikationsdiensten, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe und höhere Gewalt, verlängern betroffene Fristen angemessen. Die Parteien informieren sich unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen ab.
7. Abnahme bei Werkleistungen
Soweit im Einzelfall ausdrücklich eine abnahmefähige Werkleistung vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Abnahmevorschriften. Teilabnahmen finden nur statt, wenn sie vereinbart wurden. Rein redaktionelle oder gestalterische Änderungswünsche, die keinen Mangel darstellen, sind gesondert zu beauftragen.
8. Nutzungsrechte
8.1 Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den individuell für ihn erstellten und vertraglich geschuldeten Arbeitsergebnissen die für den vereinbarten Zweck erforderlichen, einfachen Nutzungsrechte, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
8.2 Vorbestehende Materialien, Methoden, Vorlagen, Analysemodelle, Software, Know-how und allgemeine Arbeitstechniken von FARU verbleiben bei FARU. Soweit solche Bestandteile in einem Arbeitsergebnis enthalten sind, erhält der Kunde daran das zur vertragsgemäßen Nutzung erforderliche Recht.
8.3 Rechte an vom Kunden oder von Dritten bereitgestellten Inhalten verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. FARU nutzt Namen, Marken, Logos oder Projektergebnisse des Kunden als Referenz nur mit dessen Zustimmung.
9. Drittplattformen und Fremdleistungen
9.1 Amazon und andere Plattformen sind rechtlich und technisch unabhängige Dritte. FARU hat keinen Einfluss auf deren Verfügbarkeit, Richtlinien, Algorithmen, Kontosperrungen oder Entscheidungen und haftet nicht für solche Umstände, soweit FARU sie nicht zu vertreten hat.
9.2 Verträge über Media-Budgets, Software oder sonstige Fremdleistungen werden unmittelbar zwischen Kunde und Drittanbieter geschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Für Fremdleistungen gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1 Die Parteien behandeln nicht offenkundige kaufmännische, technische und sonstige vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
10.2 Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit FARU personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, sofern gesetzlich erforderlich.
11. Mängel
Der Kunde teilt FARU erkennbare Mängel nachvollziehbar und unverzüglich mit und ermöglicht eine angemessene Prüfung und Nacherfüllung. Für Werkleistungen gelten im Übrigen die gesetzlichen Mängelrechte. Ansprüche bestehen nicht, soweit ein Mangel auf nicht freigegebenen Änderungen des Kunden oder Dritter oder auf einer vertragswidrigen Nutzung beruht.
12. Haftung
12.1 FARU haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von FARU.
13. Laufzeit und Kündigung
13.1 Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach der individuellen Vereinbarung. Fehlt bei einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag eine Regelung, kann er mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
13.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bis zum Vertragsende erbrachte Leistungen und verbindlich eingegangene Fremdkosten sind zu vergüten.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von FARU. FARU bleibt berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
14.3 Die deutsche Fassung dieser AGB ist maßgeblich. Eine englische Übersetzung dient ausschließlich der Information.